Tätigkeitsbereiche

Internationales Personen- und Familienrecht

– Definition

Von internationalem Familienrecht ist die Rede, wenn die Situation einen Bezug zum Ausland aufweist und daher einer der folgenden Umständen vorliegt:

  • Eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • Eine Auswanderung / ein Leben / ein Umzug ins Ausland
  • Eine Immobilie im Ausland
  • Eine Situation, in der sich Kind(er) und/oder Eltern in unterschiedlichen Staaten aufhalten 
  • Eine Adoption im Ausland
  • Eine im Ausland durchgeführte medizinisch unterstützte Fortpflanzung
  • Eine von einem ausländischen Gericht erlassene Entscheidung

Ich unterstütze Sie in jeder dieser Situationen unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten, insbesondere:

Französische Gerichtsbarkeit

Ermitteln, ob die französischen Gerichte nach den geltenden europäischen, internationalen, französischen Vorschriften für die Klärung des Rechtsstreits zuständig wären, um sicherzustellen, dass die Anrufung des Gerichts oder die zu treffende Vereinbarung in Frankreich anerkannt wird.

z. B. Uruguayische Eheleute haben eine Immobilie in Frankreich, in der sie manchmal ihren Urlaub verbringen. Dies ist die einzige Verbindung zu Frankreich. Selbst wenn die uruguayischen Eheleute, die sich in Frankreich aufhalten, sich dort scheiden lassen wollen, werden die geltenden europäischen, internationalen und französischen Vorschriften ihnen dies nicht erlauben.

Umgekehrt könnten sich französische Eheleute, die in Australien leben, aufgrund ihrer gemeinsamen Staatsangehörigkeit in Frankreich einvernehmlich auf der Grundlage von Artikel 3 Buchstabe b des EU-Verordnung Brüssel II-ter scheiden lassen. Sie werden allerdings über die Schwierigkeiten bei der Anerkennung im Ausland ihrer Scheidung und die damit verbundenen Folgen informiert.

Anwendbares Verfahren

Ihnen das anwendbare Verfahren erklären und Sie über Ihre Rechte und Risiken im Zusammenhang mit der Einleitung eines bestimmten Verfahrens informieren.

Bsp. Ein Elternteil zieht mit dem gemeinsamen Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland und will nicht mehr nach Frankreich zurückkehren. Ich unterstütze Sie dabei, einen Antrag auf Rückführung bei der zuständigen Stelle zu stellen ( bei der Abteilung „département de l’entraide, du droit international privé et européen au ministère de la Justice »), wenn ein Abkommen zwischen Frankreich und dem Land, in dem Ihr Kind festgehalten wird, besteht, oder bei einem ausländischen Kollegen oder Sie an einen ausländischen Rechtsanwalt verweisen, wenn dies angemessener erscheint.

Verfahrensstrategie

Ich berate Sie hinsichtlich der Verfahrensstrategie, die Sie wählen sollten, damit die Rechtsakte / Entscheidung im Ausland zirkulieren kann.

Ich arbeite mit ausländischen Rechtsanwälten zusammen, um Ihnen eine präzise Antwort je nach dem betrachteten ausländischen Land zu erteilen.

Bsp. Wird Ihre Scheidungsvereinbarung im Ausland anerkannt? 

Anwendbares Recht

Bestimmen, welches Rechts auf den Rechtsstreit anwendbar ist.

Wenn z. B. kein Ehevertrag oder keine Vereinbarung über die Wahl des auf das eheliche Güterrecht anwendbaren Rechts abgeschlossen worden ist, hängt das auf das eheliche Güterrecht anwendbare Recht und die damit verbunden Regeln von folgenden Faktoren ab:

  • Datum der Eheschließung
  • Ort, an dem die Ehegatten ihren ersten Wohnsitz begründet haben, 
  • Staatsangehörigkeit der Ehegatten oder auch 
  • die Anzahl der Jahre, die sie in einem anderen Staat verbracht haben.

Wann ist es ratsam/notwendig, einen Anwalt für internationales Familienrecht zu beauftragen?

Kindesentführung

Jedes Mal, wenn ein Kind von einem Elternteil unrechtmäßig in einem anderen Land als seinem Wohnsitzland zurückbehalten wird, unterstütze ich die Eltern, um die Eltern-Kind-Beziehung zu schützen, indem ich sie in allen Phasen des Rückführungs- oder internationalen Mediationsverfahrens begleite.

Links zu verwandten Artikeln (auf Französisch):

Aufenthaltsort und Umgangsrecht des Kindes zu den Eltern oder zu Dritten

Wenn sich die Eltern trennen, muss der Wohnsitz des Kindes entweder einvernehmlich oder gerichtlich festgelegt werden.

Internationale Adoption

Internationale Adoption

Scheidung und Trennung mit ausländischen Bezügen

Sie sind in einer Beziehung und möchten sich trennen? Ich kann Sie in allen Phasen Ihrer Überlegung und Trennung unterstützen: 

  • Im Vorfeld, um die rechtlichen Folgen für jede Person, die das Paar bildet, Ihr Vermögen und die Kinder zu verstehen, je nach Form der Eheschließung (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft (pacs), nichteheliche Lebensgemeinschaft).
  • Während der Trennung, um, wann immer möglich, eine einvernehmliche Gesamtlösung zu finden, die auf jedes Mitglied des Paares und die Kinder zugeschnitten ist. Andernfalls leite ich in Ihrem Interesse das Verfahren vor dem zuständigen Familienrichter ein. 
  • Nachher, bei allen Schwierigkeiten, die mit Ihrem Ex-Partner auftreten (Probleme mit ungeteilten Gütern, mit den Kindern usw.).

Unterhalt mit ausländischen Bezügen

Unterhalt mit ausländischen Bezügen

Anerkennung ausländischen Entscheidungen

Anerkennung ausländischen Entscheidungen

Französisches Personen- und Familienrecht

Lebensgemeinschaften (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebenspartnerschaft)

Der Rechtsanwalt für Familienrecht unterstützt Sie bei allen wichtigen Phasen Ihrer Paarbeziehung.

​Im Laufe der Lebensgemeinschaften (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebenspartnerschaft):

  • Ehevertrag oder Vertrag über eine eingetragene Partnerschaft (pacs)
  • Wahl oder Änderung des ehelichen Güterstandes
  • Unterhaltszahlungen (Festlegung oder Neufestsetzung des während der Ehe / Partnerschaft vorliegenden Unterhalts, sog.
  • Verkauf der Familienwohnung

Während der Trennung:

  • Annullierung der Ehe
  • Einvernehmliche oder gerichtliche Trennung
  • Einvernehmliche oder gerichtliche Scheidung
    • Im Rahmen der vorläufigen Maßnahmen
      • Nutzungsrechte an gemeinsamen Gütern so wie die Ehewohnung
      • Unterhaltszahlungen zwischen Ehegatten
      • Maßnahmen in Bezug auf Kinder
      • Unterstützung bei Gutachten (bei notariellem Gutachten z.B. ).
    • Bei der Scheidung
      • Ausgleichszahlung (sog. prestation compensatoire)
      • Auflösung des ehelichen Güterstandes
      • Schadenersatz 
      • Ehename
    • Bei der Auflösung des Güterstandes (falls bei der Scheidung nicht durchgeführt)
      • Festlegung von Forderungen 
    • Folgen von Trennungen, insbesondere: 
      • Ausgleichszahlung (bei Scheidungen)
      • Auflösung des Güterstandes
      • Schadensersatz 
  • Folgen eines Todesfalles bei Ehegatten (Erbrecht)

Häusliche Gewalt:

  • Provisorische Sofortschutzanordnung
  • Schutzanordnung 
  • Unterstützung bei der Anzeigeerstattung und im Strafverfahren (Vermittlung von Anwälten für Strafrecht, die mit diesem Fachbereich vertraut sind)

Kinder


In Bezug auf Kinder greife ich an Ihrer Seite ein, um insbesondere die folgenden Themen zu behandeln:

  • Bei der Entstehung des Kindesverhältnisses:
    • Klage auf Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft / Mutterschaft
    • Einfache Adoption oder Volladoption
    • Sorgerechtsübertragung

 

  • Bei der Festlegung / Änderung der Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern:
    • Elterliche Sorge (gemeinsame Ausübung, alleinige Ausübung, Entzug, Aussetzung).
    • Aufenthalt 
    • Unterhaltszahlungen (Festsetzung oder Revision des Beitrags)

Personenstand

  • Änderung des Vornamens / Nachnamens
  • Neuzuordnung des Genders
  • Klage auf Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft / Mutterschaft
  • Einfache Adoption oder Volladoption
  • Sorgerechtsübertragung

Erbrecht

  • Anfechtung einer Begünstigungsklausel in einer Lebensversicherung.
  • Erbenauseinandersetzung 
  • Anfechtung eines Testaments
  • Erbschaftsverschleppung